Kfz Versicherungen – für den Fall der Fälle

Dass über zehn Millionen Pkws, wie sie allein in Deutschland zugelassen sind, ein nicht geringes Risiko darstellen, liegt auf der Hand. Nicht nur – doch das zuallererst – für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer, sondern auch bezüglich der Beschädigung von Sach- und Vermögenswerten, die sich jährlich auf einige Zigmillionen Euro beziffern lässt. Da also die im Zusammenhang mit dem Pkw oder anderen Kraftfahrzeugen entstehenden Schäden oft enorme Kosten verursachen, sollten diese auch abgedeckt werden können. Zu diesem Zweck gibt es die Kfz Versicherungen, mehr oder weniger tariflich abgestimmt auf die jeweiligen Halter und die Klassen von Fahrzeugen wie Pkw, Motorrad, Lkw, Bus oder welche Art von motorisiertem Gefährt auch immer.

Im Zusammenhang mit Autoversicherungen ist wohl zuoberst die Haftpflichtversicherung zu nennen. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. D. h., nur für dasjenige Auto ist eine Zulassung zu bekommen, für welches eine solche Versicherung auch tatsächlich abgeschlossen worden ist. Zugrunde liegt dieser absolut bindenden Regelung die Einsicht, dass, wer durch ein Fahrzeug ohne eigenes Verschulden Schaden erleidet, sicher sein können muss, dass vonseiten des Verursachers dafür aufgekommen werden kann und auch wirklich aufgekommen wird. Alles andere widerspräche jedem Gerechtigkeitsprinzip. Die Haftpflichtversicherung ist also diejenige Versicherung, die nicht gegen die eigenen Schäden absichert, sondern gegen solche, die dem Unfallgegner als dem unverschuldet Leidtragenden entstehen.

Zur Abdeckung der Risiken für das eigene Fahrzeug gibt es die sogenannten Kaskoversicherungen, die als Autoversicherungen im engeren Sinne gelten. Zum einen ist da die Teilkaskoversicherung, zum anderen die Vollkaskoversicherung, mit der gegenüber der Ersten noch einiges an Schäden mehr abgesichert ist, unter anderem jene, die durch Vandalismus oder – noch wichtiger – im Falle eines Unfalls entstehen, sofern dieser nicht durch grobe Fahrlässigkeit von einem selbst hervorgerufen worden ist. Mit der Teilkaskoversicherung allein ist man im Allgemeinen gegen Schäden versichert, wie sie als Folge von Brand, Diebstahl, Einbruch, Kurzschluss oder Tierzusammenstoß entstehen. Stets aber gilt, vor dem Abschluss jede Autoversicherung einem Vergleich zu unterziehen. Was nämlich an konkreten Leistungen enthalten ist, und was man dafür zu zahlen hat, variiert oft ungemein.

Blog Home